Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsgegenstand und Haftungsausschluss

1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer Jana Jungbluth, Hermann-Brand-Ring 4, 35102 Lohra, den Auftrag zur Beratung im Bereich der Beurteilung von Fütterung, Haltung und Bewegungsmanagement von Pferden.

Die Beratungsleistung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der im Rahmen des Beratungsvertrags erteilte Futterplan und die Futterberatung stellen ausdrücklich Empfehlungen dar. Diese beruhen auf wissenschaftlichen Daten, sowie auf beruflicher Erfahrung. Der Auftraggeber entscheidet selbstbestimmt und selbsthaftende über eine Veränderung der Futterparameter. Für Folgeerkrankungen aufgrund von unsachgemäßer Fütterung, Haltung oder Bewegung des Pferdes übernimmt Jana Jungbluth keine Haftung. Nicht Gegenstand des Vertrags sind tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen von Tieren. Behandlungen und jegliche Erkrankungen sind ausdrücklich mit einem Tierarzt zu besprechen. In akuten Fällen ist stets der behandelnde Tierarzt zu konsultieren.

II. Zustandekommen des Vertrags

1. Die telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung stellt ein Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrags dar.

Die Beratung wird im Rahmen der nachfolgend unter II. aufgelisteten Form erbracht. Die Vergütung der Beratung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung der Rechnung im Anschluss an das Anamnesegespräch (Rechnungsdatum ist maßgebend) zur Zahlung fällig. Nach schriftlicher Absprache per E-Mail ist die Vergütung alternativ in maximal drei aufeinander folgenden Monatsraten fällig. Details sind der Rechnung zu entnehmen. Bei verspäteter Zahlung wird die Zusammenarbeit nach dem Anamnesegespräch beendet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

III. Leistungen des Auftragnehmers

1. Die Beratung des Auftragnehmers umfasst das Anamnesegespräch vor Ort oder telefonisch, die Berechnung der Ration und die Erstellung des Futterplans. Des Weiteren sind folgende Leistungen buchbar: ein Beratungsgespräch am Telefon, eine Folgeberatung und die Gewichtsermittlung auf der mobilen Pferdewaage. Zutreffendes bitte im Buchungsformular ankreuzen und der Rechnung entnehmen.

2. Der Auftragnehmer erhält eine Vergütung pro Pferd.

a) Gewichtsermittlung auf der mobilen Pferdewaage für € 20,00 pro Pferd (€ 10 im Rahmen einer Futterberatung):

  • Gewicht ermitteln, Stockmaß messen, BCS (Body Condition Score) bestimmen
  • digitales Wiegezertifikat inkl. Foto

b) Individueller Futterplan in Höhe von € 190,00 pro Pferd (20% Rabatt ab dem zweiten Pferd):

  • ausführliches individuelles Anamnesegespräch
  • Einschätzung des Ernährungszustands
  • sammeln von Informationen für die Gestaltung der Futterration
  • Rationsüberprüfung
  • Rationsberechnung
  • Individueller Futterplan
  • Protokoll mit Versorgungsgrafik
  • abschließendes Beratungsgespräch am Telefon

c) Folgeplan in Höhe von € 95,00 pro Pferd (20% Rabatt ab dem zweiten Pferd):

  • Leistungen entsprechen b)

d) Futterplan für Selbstrechner in Höhe von € 95,00 pro Pferd:

  •  Überprüfung der Rationsberechnung für ein Pferd und ggf. Korrektur
  •  Rückmeldung zur Rechnung
  • individueller Futterplan als Ergebnis der Rationsoptimierung

e) Beratungsgespräch vor Ort oder am Telefon (Vorbereitungszeit und 30 Minuten Gespräch) in Höhe von € 35,00 (jede weiteren angefangenen 15 Minuten je € 5,00)

Zusätzliche Fahrtkosten bei Terminen vor Ort: 0,50€/km Anfahrt

3. Der individuelle Futterplan und der Folgeplan sind unabhängig voneinander buchbar. Nach Erhalt des Futterplans ist eine einmalige Anpassung des Plans aufgrund von Unverträglichkeit, Stallwechsel oder spontanen Änderungen im Preis enthalten. Weitere Anpassungen sind durch Buchung des Folgeplans möglich.

4. Schwerpunktthemen können vorab per E-Mail oder telefonisch abgestimmt werden. Während der Beratung werden Fotos des Pferdes zum Festhalten des allgemeinen Gesundheitszustands angefertigt oder angefragt.

IV. Absage eines Termins

1. Eine Absage des vereinbarten Beratungstermins hat bei einem Termin vor Ort spätestens 24 Stunden vorher zu erfolgen. Anschließend ist ein Ersatztermin zu vereinbaren, der vom Auftraggeber vorgeschlagen wird.

V. Pflichten des Auftraggebers und Auftragsnehmers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über alle mit dem Auftrag notwendigen und mit ihm zusammenhängenden Tatsachen umfassend, wahrheitsgemäß und umgehend zu informieren. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, den Auftragnehmer stets zu unterrichten und neue oder in dem Zusammenhang auftretende Änderungen der gegebenen Informationen mitzuteilen. Dies gilt auch ausdrücklich für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

2. Alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer anlässlich und im Rahmen der Beratungsleistungen von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren.

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

VI. Vertragsdauer / Kündigung / Widerruf

1. Der Vertrag endet mit der Erbringung der Beratungsleistung.

2. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Auftragnehmer eingegangen ist, die erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

VII. Einwilligungserklärung und Datenschutz

1. Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten durch Jana Jungbluth zur Vertragsdurchführung und zum Versand eines E-Mail-Newsletters.

2. Jana Jungbluth ist berechtigt Bild- und Tonaufnahmen des betreffenden Pferdes anzufertigen sowie in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung zu nutzen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.


Version 1

Stand Februar 2026

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